Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und stellt klare Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit von Online-Shops und Websites. Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten, müssen sich jetzt vorbereiten, um Abmahnungen, rechtliche Konsequenzen und potenzielle Umsatzeinbußen zu vermeiden.
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie über den „European Accessibility Act“ (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten zu ermöglichen. Dies betrifft unter anderem Online-Shops, Websites, Apps, E-Book-Dienste und digitale Zahlungssysteme.
Das Gesetz richtet sich an alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, insbesondere:
Betreiber von Online-Shops
Anbieter von digitalen Buchungs- und Bezahlsystemen
Unternehmen, die Apps oder digitale Dokumente bereitstellen
Dienstleister, die Informationen oder Dienstleistungen online anbieten
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro könnten unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung ausgenommen sein.
Online-Shops und Websites müssen künftig so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem:
Klare und verständliche Navigation: Die Struktur der Website muss logisch und leicht erfassbar sein.
Alternativtexte für Bilder und Multimedia: Inhalte müssen für Screenreader lesbar sein.
Bedienbarkeit ohne Maus: Alle Funktionen müssen mit der Tastatur nutzbar sein.
Kontraste und Schriftgröße: Farben und Texte sollten so gewählt sein, dass sie gut lesbar sind.
Leichte Sprache: Wichtige Informationen sollten einfach formuliert werden.
Barrierefreie Formulare und Bezahlprozesse: Diese müssen für alle Nutzer problemlos nutzbar sein.
Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren:
Abmahnungen und rechtliche Auseinandersetzungen
Bußgelder bis zu 100.000 Euro
Umsatzeinbußen, da potenzielle Kunden mit Behinderungen den Shop nicht nutzen können
Imageschäden durch mangelnde Inklusion
Die Umsetzung der Barrierefreiheits-Anforderungen erfordert technisches Know-how und eine strategische Herangehensweise. Als Experte für Website- und Online-Shop-Erstellung unterstütze ich dich dabei, deine digitale Präsenz rechtskonform und nutzerfreundlich zu gestalten.
Nutze die Chance, deinen Online-Shop oder deine Website barrierefrei und zukunftssicher zu machen. Lass uns gemeinsam dein Projekt auf die BFSG-Anforderungen vorbereiten – bevor es teuer wird!